![Titelseite Raum & Umwelt 3/2021](/sites/default/files/styles/product_full_small/public/images/R%26U-3-2021_dt-S1.jpg?itok=GaqWBczP)
Der Auftrag zum Mehrwertausgleich - Zur Tragweite der bundesrechtlichen Vorgaben(Art. 5 RPG) bei Auf- und Umzonungen
Der Mehrwertausgleich für planungsbedingte Vor- und Nachteile sorgt immer wieder für Diskussionen. So stand er auch Ende 2020 in einem Fall im Zentrum, den das Bundesgericht zu beurteilen hatte: Das oberste Gericht musste sich infolge einer Beschwerde der Gemeinde Münchenstein BL mit grundlegenden Fragen zum Mehrwertausgleich beschäftigen.